24h-Lieferantenwechsel: Neuregelungen zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages
Neu ab 6. Juni 2025
Alles was Sie dazu wissen müssen kurz zusammengefasst
Künftig sollen Lieferantenwechsel innerhalb von 24-Stunden technisch durchgeführt werden. Um dies zu ermöglichen gelten ab dem 06. Juni 2025 neue Fristen für Stromversorger. Im folgenden Artikel erfahren Sie alle notwendigen Details für Sie als Kunden.
Vorweg: Die neuen Regelungen ersetzen keine Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Hier bleibt alles beim alten. Die Neuregelungen betreffen daher nur Kunden, die sich in keiner Vertragsbindung befinden.
Was ist für Sie zu beachten?
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:
- Sie können sich 14 Tage vorher abmelden.
- Sie können sich 14 Tage vorher anmelden.
Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig an- oder abmelde?
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,
- beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln bzw.
- wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich unbedingt rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vormieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Was muss ich noch beachten:
Zwingend ist die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo) erforderlich. Mit der MaLo-ID können wir Ihre Verbrauchsstelle genau identifizieren und so Verwechslungen von Zählpunkten vermeiden.
Die abgelesenen Werte an den einzelnen Messlokationen ermöglichen es, die verbrauchte oder erzeugte Energie einer Marktlokation (MaLo) zu bestimmen.
Wo finde ich meine MaLo-ID?
Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben sowie auf Ihrer Rechnung aufgeführt.